| Editorial - Bestrahlung: jetzt zugelassen |
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| Zum ersten Mal dürfen bestrahlte Lebensmittel legal in Deutschland verkauft werden. Die Zulassung gilt für Gewürze aus Frankreich wie Knoblauchpulver, Petersilie oder Ingwer. Sie werden überall dort benötigt, wo hohe Keimzahlen die Haltbarkeit des Endproduktes gefährden: bei Knoblauch-Frischkäse, Pfeffersalami oder Shrimps in Kräutersoße "ohne Konservierungsmittel". In der Vergangenheit kam Bestrahltes ohne Wissen des deutschen Michels auf den Tisch: Vor allem Enzympräparate lassen sich durch Bestrahlung zuverlässig entkeimen. Sie sind praktisch überall enthalten, vom Brötchen über Fruchtsaft bis hin zu Dosenerbsen oder Kaviar. Euphorie verpufft Die jetzigen Anwendungen ionisierender Strahlen sind ein trauriger Rest euphorischer Wünsche. Einst hoffte das US-Militär, den Atommüll seiner Waffenschmieden nutzbringend weiterverwenden zu können. Strahlendes Cäsium 137 sollte die Mikroben in Lebensmitteln abtöten - und schon wäre das Produkt ohne Hitzesterilisation oder Kühlkette endlos haltbar. Würstchen für U-Boot-Besatzungen könnte man buchstäblich zwischen den Torpedos lagern. Nach damaligen Berichten des Fachblattes Science wäre der Vietnamkrieg mit bestrahlten Rationen 18 Mio Dollar billiger gekommen. Die Euphorie ist längst verflogen. Denn neben dem mikrobiellen Verderb gibt es auch noch den enzymatischen und chemischen (Oxidation). Die Bestrahlung kann Enzyme nicht stoppen, und die Oxidation wird sogar gefördert. Zudem überstehen viele Mikroben die Strahlen ziemlich unbeschadet - nicht jedoch das Lebensmittel. Je komplexer ein Organismus, desto empfindlicher ist er. Insofern wird bei Äpfeln oder Orangen eher die Wundheilung geschädigt als der Lagerfäule-Erreger abgetötet. Und Steaks erhalten, bevor sie wirklich steril sind, eine aparte Note nach "nassem Hund", das sogenannte "wet dog flavor". Aufwendig und teuer Die Strahlenkonservierung funktioniert nur mit zusätzlichem Aufwand: Spezialpackungen verhindern Reinfektionen und Sauerstoffzutritt, Antioxidantien begrenzen die Radiolyse, eine Hitzebehandlung hilft gegen den enzymatischen Verderb und Tiefgefrieren (optimal wären -80°C) bewahrt den Geschmack. Wenn dazu noch der Transport zur Bestrahlungsanlage gerechnet wird, bleiben nur noch ein paar kuriose Nischen übrig, wie die Bestrahlung von (teurem) tropischem Obst. Die Reifeverzögerung bringt Zeitvorteile, so daß sich der Transport vom Flugzeug aufs kostengünstigere Schiff verlagern läßt. Die Hollandtomate, der Deutschen "kulinarischer Angstgegner", ist entgegen den Befürchtungen nicht bestrahlt. Die Strahlenbehandlung von frischem Obst und Gemüse ist in Holland verboten, und für ein billiges just-in-time-Produkt ist sie unwirtschaftlich. Vielversprechend ist dagegen die Bekämpfung von Parasiten. Tierische Lebensmittel sind in vielen Teilen der Welt ein bedeutender Infektionsweg für Bandwürmer und Leberegel, Protozoen, Cestoden und Trematoden. Dieses gefährliche "Kleinvieh" bedroht nicht nur Entwicklungsländer: Man denke an die jüngsten Trichinenfälle in Frankreich oder Erkrankungen nach Sushi. Gelänge es, diese Erreger mit einer Bestrahlung einzudämmen, wäre es zumindest für die 3. Welt hilfreich. Selbst an strengen Maßstäben gemessen bliebe der gesundheitliche Vorteil bestehen: Zur Inaktivierung von Parasiten reichen niedrige Strahlendosen aus, so daß die Veränderungen der Lebensmittel auch im ungünstigsten Fall gering bleiben. Udo Pollmer |
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