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Editorial - Novel Food-Verordnung: Meilenstein für den Verbraucherschutz
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Am 16. Januar hat das Europäische Parlament endlich die Novel Food-Verordnung verabschiedet. Innerhalb von 90 Tagen wird sie nationales Recht. Die Novel Food-Verordnung ist entgegen landläufiger Meinung kein reines Gentechnik-Gesetz. Sie gilt für neuartige Lebensmittel aller Art. Darunter fallen alle Produkte, die in den EU-Mitgliedstaaten noch nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. Neben Erzeugnissen aus oder mit gentechnisch veränderten Organismen gehören dazu auch Zutaten mit gezielt veränderten Strukturen (wie Olestra), Protein-Isolate oder Zutaten aus Mikroorganismen, Pilzen und Algen (z.B. Single Cell Protein), exotische Früchte und Gemüse (z.B. Meerkirschen) sowie Produkte, die mit neuen Verfahren hergestellt wurden (z.B. Hochdrucksterilisation). Damit verschwindet ein weißer Fleck von der Landkarte des deutschen Verbraucherschutzes, denn bisher wurden neuartige Produkte ohne amtliche Sicherheitsüberprüfung in Verkehr gebracht. Mit der Novel Food-Verordnung ist das nicht mehr möglich: die Behörde überprüft die gesundheitliche Unbedenklichkeit und läßt zu. Eine andere Lücke betraf die Verfahrenstechniken: Weder Mikrowellenherde noch Membrantrennverfahren mußten vor ihrer Einführung besondere Hürden nehmen. Wäre die Novel Food-Verordnung früher gekommen, hätten so unverzichtbare Produkte wie Margarine, Muckefuck oder Cola womöglich nie den Markt erreicht. Kiwis oder Papayas wären rechtzeitig auf ihr allergenes Potential untersucht worden, und Quinoa und Amaranth wären den Verbrauchern möglicherweise vorenthalten geblieben. Doch zurück zur Gentechnik: Kritiker befürchten unvorhersehbare Risiken für Gesundheit und Umwelt. Verständlich, daß diese in der Öffentlichkeit im Vordergrund stehen. Haben wir nicht schon eine unglaubliche Vielfalt hochwertiger, noch dazu preiswerter Lebensmittel? Warum hier etwas riskieren? Warum Veränderungen am Genom vornehmen, ohne die Folgen in aller Konsequenz zu kennen? Schließlich hat die traditionelle Landwirtschaft eine Vielzahl delikater Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen hervorgebracht. Und wir sind gut damit gefahren. Täuschen wir uns nicht: Auch hier wurden Gene verändert und neu arrangiert, ohne die Auswirkungen vorher zu kennen. Das ging auch mal schief: So mußten neue Kartoffelsorten wegen ihres erhöhten Solaningehaltes wieder vom Markt genommen werden. Und was ist mit der 30 Jahre lang praktizierten Mutationszüchtung, bei der die Veränderungen am genetischen Material durch "radioaktive" Bestrahlung oder "Behandlung" mit mutagenen Substanzen zustande kamen? Nach heutigen Maßstäben wäre eine kritische Prüfung der so erzeugten und vom Verbraucher verspeisten Sorten längst überfällig. Hier schweigen Kritiker wie Befürworter. Hat doch die Erfahrung gezeigt, daß keine risikobehafteten Lebensmittel in den Handel gekommen sind. Wer die Verbraucher vor "genetischen" Risiken schützen möchte, sollte alle Formen der Züchtung der gleichen konsequenten Prüfung unterwerfen. Beim Verbraucherschutz schneidet die Gentechnik günstig ab. Denn weder bei Zufallsmutationen auf dem Acker durch kosmische Strahlung oder Viren noch bei der Mutationszüchtung wissen wir, was in den Genen wirklich passiert. Erst die Gentechnik hat das Tor zu einer gezielten und damit nutzbringenden und wirtschaftlicheren Gestaltung unserer Nutzorganismen eröffnet. Prof. Dr. Klaus-Dieter Jany |
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