[BACK]  [BACK WIDE]  [HOME]  [FORWARD] Antibiotika im Fleisch: Amtliche Nachweismethode wertlos [EU.L.E. HOME]

BENTLER, W et al.: Ist die Beurteilung von Schlachttierkörpern nach dem negativen Ergebnis des allgemeinen Hemmstofftests in der Muskulatur noch vertretbar?

Fleischwirtschaft 1994/10/S.1093-1095

Antibiotika werden nach dem Fleischhygienegesetz mit dem sogenannten Dreiplattentest (DPT) in Muskulatur und Niere nachgewiesen. Bei positivem Befund in der Niere werden die inneren Organe, bei positivem Befund in der Muskulatur der gesamte Schlachttierkörper für untauglich zum Verzehr erklärt. Die drei Autoren vom Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt in Detmold hatten Zweifel an der Richtigkeit negativer Testergebnisse in der Muskulatur. Sie kontrollierten an 290 Schlachttierkörpern mit positivem Nieren- und negativem Muskel-DPT mittels chemischer Rückstandsuntersuchungen, ob Sulfonamide und Chloramphenicol in der Muskulatur enthalten sind. Ihr Ergebnis: In nur 1,3% der Fälle (4 Proben) war das negative DPT-Ergebnis nachweislich korrekt. Angesichts dieser hohen Fehlerquote und dem Fehlen praktikabler Alternativen schlagen die Autoren vor, auf den DPT in Muskulatur zu verzichten: Bei positivem DPT in der Niere soll der ganze Schlachttierkörper für verzehrsuntauglich erklärt werden. Es müsse "mindestens bei etwa 10% der Tierkörper, die aufgrund des negativen DPT zum Verzehr freigegeben werden, mit zum Teil erheblichen Arzneimittelkonzentrationen gerechnet werden".
Anmerkung: Die Brisanz dieser Studie wird noch deutlicher, wenn man bedenkt, daß nur auf zwei von vielen möglichen Antibiotika untersucht wurde.



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